Unterkunft und Informationen
- CLASSEMENT DE MEUBLÉS
- TAXE DE SÉJOUR
CLASSEMENT DE MEUBLÉS
Definition einer möblierten Immobilie
Im Sinne von Artikel D-324-1 des Tourismusgesetzbuches sind möblierte touristische Unterkünfte möblierte Villen, Apartments oder Studios zur ausschließlichen Nutzung durch den Mieter, die einer vorübergehenden Kundschaft zur Vermietung angeboten werden, die sich dort durch eine Tages-, Wochen- oder Monatsmiete auszeichnet und dort keinen Wohnsitz nimmt.
RANGLISTE ERHALTEN Ein zusätzlicher Vorteil
Die Einstufung ist freiwillig und nicht obligatorisch, sie wird für einen Zeitraum von 5 Jahren verliehen. Um klassifiziert zu werden, muss der möblierte Beherbergungsbetrieb die 133 Kontrollkriterien (obligatorisch und fakultativ) der Klassifizierungstabelle gemäß dem Dekret vom 24. November 2021 zur Änderung des Dekrets vom 2. August 2010 zur Festlegung der Standards und des Verfahrens für die Klassifizierung von möblierten Beherbergungsbetrieben erfüllen. Diese Tabelle ist in drei Kapitel unterteilt:
- Einrichtungen und Einrichtungen
- Kundendienst
- Zugänglichkeit und nachhaltige Entwicklung.
Das Ranking ist eine Qualitätsgarantie, um Ihre Kunden zu beruhigen. Das Fremdenverkehrsamt des Pays des Ecrins hilft Ihnen bei der Klassifizierung Ihrer möblierten Immobilie. Unsere Aufgabe ist es, Sie durch dieses Verfahren zu führen, das 4 gute Gründe für die Klassifizierung Ihrer möblierten Immobilie darstellt:
- Beruhigen Sie den Kunden, indem Sie nach nationalen Standards mieten.
- Profitieren Sie von der vorteilhaften Besteuerung (BIC-Regime).
- Profitieren Sie von besserem Marketing.
- Um Urlaubsgutscheine annehmen zu können.
An wen kann ich mich wenden, um einen Besuch der Klassifizierung im Gebiet des Pays des Ecrins zu beantragen:
– Im Fremdenverkehrsamt des Pays des Ecrins
– Die Departementsagentur für wirtschaftliche und touristische Entwicklung der Hautes-Alpes
– An den Departementsverband der Gîtes de France
Privilegierte Kontakte
Sophie ISNARD
Technischer Referent
Valérie Brondy
Technischer Stellvertreter
Fremdenverkehrsamt des Pays des Ecrins
Impasse des Urties – 05340 Vallouise Pelvoux
Telefon 04 92 23 36 12
E-Mail: classementmeubles@paysdesecrins.com
Meldeformular im Rathaus für möblierte Beherbergungsbetriebe
Die Meldung der möblierten Immobilie beim Rathaus ist obligatorisch, unabhängig davon, ob die möblierte Immobilie klassifiziert ist oder nicht.
(Achtung: Der Eigentümer, der seine möblierte Immobilie nicht deklariert, muss mit einer Geldstrafe 3. Klasse rechnen: 450 €)
Beschluss vom 24. November 2021 Zur Änderung des Erlasses vom 2. August 2010
Dekret zur Festlegung der Normen und des Verfahrens für die Klassifizierung von möblierten Beherbergungsbetrieben.
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TAXE DE SÉJOUR
Die Gemeinschaft der Gemeinden des Pays des Écrins hat auf ihrem gesamten Gebiet eine Kurtaxe eingeführt, die auf der tatsächlichen Grundlage basiert. Diese Steuer wird jedes Jahr durch Beratung geregelt, die vom Gemeinderat der Gemeinschaft der Gemeinden des Pays des Écrins beschlossen wird.
Die Einnahmen aus der Kurtaxe dienen der Förderung des touristischen Besuchs in der Gemeinde oder der Ausgaben im Zusammenhang mit Maßnahmen zum Schutz und zur Verwaltung der Naturgebiete zu touristischen Zwecken in unserem Gebiet.
Sind Sie ein Hosting-Anbieter und möchten weitere Informationen? Kontaktieren Sie die Kurtaxe:
- per Telefon: 04 92 23 20 50
- per E-Mail: paysdesecrins@taxesejour.fr