Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB des Fremdenverkehrsamts „Pays des Ecrins“
Allgemeine Geschäftsbedingungen vom 25.07.2025
Gemäß Artikel R211.4 des Tourismusgesetzbuchs dienen die vorliegenden besonderen Verkaufsbedingungen (CPV) dazu, die Kunden des Fremdenverkehrsamts des Pays des Écrins (OT) vor Vertragsunterzeichnung zu informieren.
Gemäß Artikel L211.9 des Tourismusgesetzbuchs sind diese vorvertraglichen Informationen integraler Bestandteil des Vertrags und können nur im Rahmen einer ausdrücklich zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geändert werden.
Diese CPV können vom OT jederzeit geändert und aktualisiert werden. Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden bei der Buchung einer Leistung beim Fremdenverkehrsamt mitgeteilt und können auf der Website eingesehen und heruntergeladen werden: www.paysdesecrins.com
1. Vertragsabschluss
1.1 – Allgemeine Bestimmungen
Die Buchung einer der vom Fremdenverkehrsamt angebotenen touristischen Dienstleistungen (Unterkünfte, Beförderung, Aufenthalte, Führungen, Ticketverkauf, Skipässe usw.) setzt die vorbehaltlose Zustimmung zu den Bestimmungen unserer Besonderen Verkaufsbedingungen (CPV) voraus.
1.2 – Vertragsabschluss
Außerhalb der Website sind alle Reservierungsanfragen schriftlich an das Fremdenverkehrsamt zu richten, entweder per E-Mail an reservation@paysdesecrins.com oder per Post an OFFICE DE TOURISME DU PAYS DES ECRINS, 21 Venelle du Poilu, 05340 VALLOUISE-PELVOUX.
Jede Bestellung gilt erst ab dem folgenden Zeitpunkt als endgültig:
- einerseits mit dem Eingang des ausgefüllten, datierten und unterzeichneten Vertrags oder Angebots oder mit der Bestätigung des Bestellformulars über unsere Website im Rahmen des Online-Anmeldeverfahrens, vorbehaltlich der Bestätigung durch das Fremdenverkehrsamt unter Berücksichtigung der technischen Machbarkeit, der verfügbaren Plätze und gegebenenfalls einer Mindestteilnehmerzahl. Die Vertrags- oder Angebotsbestandteile, die sich auf besondere Wünsche des Kunden beziehen, haben Vorrang vor den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen, unbeschadet der geltenden Rechtsvorschriften.
- und andererseits vom Eingang des Restbetrags für alle Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Leistungsbeginn erfolgen, oder einer Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtbetrags der Leistungen in allen anderen Fällen.
- Wird die Buchung weniger als 30 Tage vor Beginn des Aufenthalts vorgenommen, muss der gesamte Betrag für den Aufenthalt als erste Zahlung geleistet werden.
2. Bedingungen für die Erbringung der Leistungen
Da alle vom Fremdenverkehrsamt vermittelten Aufenthalte zeitlich begrenzt sind, können sie unter keinen Umständen über das Ablaufdatum der Leistung hinaus verlängert werden.
Der Kunde muss am im Buchungsvertrag angegebenen Tag und zu den dort genannten Uhrzeiten mit dem Gutschein erscheinen.
ENERGIEEINSPARMAßNAHMEN
Vor dem Hintergrund der Energiekrise können die Behörden Energiesparmaßnahmen verhängen, die sich punktuell auf das Angebot auswirken können, insbesondere auf den Seilbahnbetrieb und die Dienstleistungen der Skigebiete Pelvoux-Vallouise und Puy Saint Vincent. In diesem Fall verpflichtet sich der Seilbahnbetreiber, seine Kunden so schnell wie möglich zu informieren, sobald er von den Behörden bzw. Energieversorgern über die voraussichtlichen Auswirkungen auf die Seilbahnen und das Skigebiet unterrichtet wurde. In einem solchen Fall gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Seilbahnen (abrufbar unter www.puysaintvincent.com für das Skigebiet Puy Saint Vincent und unter www.ski-pelvoux.com für das Skigebiet Pelvoux-Vallouise).
2.1 – Für Aufenthalte mit Unterkunft
Die in einem Pauschalangebot enthaltenen oder nicht enthaltenen Unterkunftsleistungen werden nach der Anzahl der Nächte (Übernachtungen) berechnet. Die Preise beinhalten die Miete der Ferienwohnung. Die im Pauschalangebot enthaltenen Leistungen sind auf der Produktseite unserer Website oder in unseren verschiedenen Broschüren für jede einzelne Leistung aufgeführt. Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, sind darin keine Getränke zu den Mahlzeiten und sonstige nicht angegebene Zusatzkosten enthalten.
Bei der Buchung einer Unterkunft empfehlen wir Ihnen dringend, sich direkt an den Vermieter zu wenden, um ihm Ihre Ankunftszeit mitzuteilen, da einige Unterkünfte keinen nächtlichen Empfang anbieten.
2.2 – Für den Ticketverkaufunter
: Die bestellten Tickets werden per E-Mail an die E-Mail-Adresse gesendet, die der Nutzer bei seiner Bestellung angegeben hat.
2.3 – Bei der Buchung von Führungen
Jeder Teilnehmer muss sich 5 Minuten vor Beginn der Führung am im Vertrag und/oder Gutschein angegebenen Treffpunkt einfinden. Sollte sich ein Teilnehmer verspäten, beginnt der Reiseleiter die Führung dennoch zur vereinbarten Zeit; die Leistung bleibt fällig und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Bei allen Führungen kann die Führung aufgrund schlechter Wetterbedingungen oder im Falle höherer Gewalt (Verordnung der Präfektur, Krankheit oder Unfall des Reiseleiters) abgesagt werden – in diesem Fall wird Ihnen der gezahlte Betrag zurückerstattet, ohne dass Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Jeder Teilnehmer muss sich während der gesamten Führung an die Sicherheitsvorschriften halten und den Anweisungen des Reiseleiters folgen. Für Kinder haften ausschließlich die Eltern. Da die Führungen zu Fuß stattfinden, müssen die Teilnehmer festes Schuhwerk und der aktuellen Wetterlage entsprechende Kleidung tragen.
2.3.1 – Gruppen
Was die Führungen betrifft, so ist der Treffpunkt – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes mit dem Fremdenverkehrsamt vereinbart wurde – in der Beschreibung der Führungen angegeben und wird im Vertrag noch einmal aufgeführt.
Sofern nicht anders angegeben, beträgt die maximale Gruppengröße für Führungen 35 Personen. Bei Überschreitung dieser Grenze ist die Anwesenheit eines zweiten Reiseleiters obligatorisch. Sollte die Gruppengröße geringer ausfallen als ursprünglich vorgesehen, muss die Stornierung des zweiten Reiseleiters spätestens 2 Wochen vor der Führung erfolgen. Andernfalls wird der zweite Reiseleiter in Rechnung gestellt.
2.3.2 – Einzelpersonen
In Ausnahmefällen können wir gezwungen sein, eine Führung abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Diese Information wird in allen Kommunikationsmedien deutlich angegeben. Diese Entscheidung wird Ihnen gemäß den Bestimmungen in Artikel 6.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mitgeteilt.
Im Falle einer Absage werden Ihnen Ihre Zahlungen vollständig zurückerstattet, ohne weitere Entschädigungen. Alle von Ihnen entstandenen Kosten gehen zu Ihren Lasten.
2.4 – Zu den Sportreisen
Wir möchten Sie auf die Sportreisen und insbesondere auf das Bergsteigen hinweisen: Einige davon erfordern eine hohe körperliche Belastbarkeit. Wir empfehlen Ihnen, die Informationen zur technischen Erfahrung und zum erforderlichen körperlichen Einsatz für jeden Aufenthalt sorgfältig zu lesen, bevor Sie sich anmelden.
Es obliegt jedem Teilnehmer, anhand der detaillierten Angaben im technischen Datenblatt des Aufenthalts zu beurteilen, ob er über die erforderlichen Fähigkeiten verfügt, um daran teilzunehmen.
Wir empfehlen Ihnen, sich im Zweifelsfall und vor jeder Anmeldung an die Buchungsstelle des Fremdenverkehrsamtes zu wenden, um gemeinsam mit einem unserer Mitarbeiter zu prüfen, ob der geplante Aufenthalt Ihren Fähigkeiten entspricht. Für bestimmte Aufenthalte kann ein Mindestalter vorgeschrieben sein.
Bei der Buchung von Aufenthalten bei einem der B2B-Partner des Fremdenverkehrsamtes kann es vorkommen, dass Sie gebeten werden, ein zweites Anmeldeformular auszufüllen, das Informationen zu Ihrem Aufenthalt bei unserem jeweiligen Partner enthält.
3. Widerrufsrecht
Das 14-tägige Widerrufsrecht gilt nicht für Beherbergungs-, Beförderungs-, Verpflegungs- und Freizeitdienstleistungen (Eintrittskarten, Führungen …), die gemäß Artikel L121-21-8, 12° des Verbrauchergesetzbuchs zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zeitraum erbracht werden.
4. Aufenthaltsdauer
Der Reisende, der einen befristeten Vertrag unterzeichnet hat, kann unter keinen Umständen nach Ablauf des Aufenthalts einen Anspruch auf Weiterbelegung der Unterkunft geltend machen.
5. Preise und Online-Buchung von Aufenthalten
5.1 – Preise „
“ Alle Preise sind in Euro und inklusive Mehrwertsteuer angegeben, entweder pro Person oder als Pauschalpreis, und richten sich nach der Teilnehmerzahl.
Sofern in der Leistungsbeschreibung einer im Vertrag bestätigten Leistung nichts anderes vereinbart ist, sind im Preis nicht enthalten: die Anreise, die Kurtaxe (sofern nicht anders angegeben), der Transport (sofern nicht anders angegeben), persönliche Ausgaben, Versicherungen sowie freiwillige oder optionale Leistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung aufgeführt sind.
Preiserhöhungen sind nur zulässig, wenn sie die direkte Folge einer Änderung der Preise für die Personenbeförderung sind, die sich aus den Kosten für Kraftstoff oder andere Energiequellen ergibt. Das Fremdenverkehrsamt wird dem Kunden die Preisänderung spätestens 20 Tage vor Beginn der Leistung auf einem dauerhaften Datenträger nachweisen.
Schließlich kann das Fremdenverkehrsamt auch Bearbeitungsgebühren erheben. Diese betragen pauschal 7 € pro Buchung. Die Einzelheiten und die Höhe dieser Bearbeitungsgebühren sind im dem Kunden angebotenen Tarif enthalten. Außerdem wird dem Kunden/Reisenden vor dem endgültigen Vertragsabschluss der endgültige Preis der touristischen Dienstleistung inklusive aller Kosten und inklusive Mehrwertsteuer mitgeteilt.
5.2 – Online-Buchung von Aufenthalten auf paysdesecrins.com
Die auf der Website des Fremdenverkehrsamts (www.paysdesecrins.com) angegebenen Preise für Aufenthalte beginnen bei … € und dienen lediglich als Richtwerte.
Mit der Online-Buchung erkennen Sie an und erklären sich damit einverstanden, dass der Endpreis des Aufenthalts vom angezeigten Preis abweichen kann, insbesondere aufgrund saisonaler Schwankungen, der Verfügbarkeit der Unterkünfte oder anderer spezifischer Bedingungen.
Innerhalb von 72 Stunden nach Ihrer Buchung wird sich die Tourismusinformation mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Buchung zum angegebenen Preis zu bestätigen oder Ihnen den endgültigen Preis für den Aufenthalt mitzuteilen.
Sie haben dann die Möglichkeit, diesen neuen Tarif zu akzeptieren oder Ihre Buchung gebührenfrei zu stornieren.
Sollte zu den von Ihnen gewählten Terminen keine Verfügbarkeit bestehen, kann Ihnen eine Änderung der Aufenthaltsdaten vorgeschlagen werden. Es steht Ihnen frei, diese neuen Termine zu akzeptieren oder die Buchung gebührenfrei zu stornieren.
6. Buchung
Es obliegt dem Kunden/Reisenden, zu überprüfen, ob die persönlichen Angaben, die er bei der Buchung, beim Kauf oder zu einem anderen Zeitpunkt macht, korrekt und vollständig sind. Die Buchung wird verbindlich durch die Zusendung eines datierten und unterzeichneten Buchungsvertrags sowie einer Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtbetrags der Leistung innerhalb von 5 Werktagen. Die Sendung ist an das Fremdenverkehrsamt „OT du Pays des Écrins“, 21 Venelle du Poilu, 05340 VALLOUISE-PELVOUX zu richten. Jede Buchung kann nur vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Unterkünfte, der Dienstleister und der Wetterbedingungen für Outdoor-Aktivitäten garantiert werden.
7. Zahlung
Jede Anmeldung ist wie folgt zu begleichen:
- Wenn die Buchung weniger als 30 Tage vor Beginn der Leistung erfolgt, ist der gesamte Betrag bei der Buchung zu begleichen.
- Wenn die Anmeldung mehr als 30 Tage vor Beginn der Leistung erfolgt: Zahlung einer Anzahlung bei der Buchung, der Restbetrag ist dann 30 Tage vor Beginn der Leistung fällig.
Die Zahlung erfolgt:
- In bar: ausschließlich in Euro, in den Touristeninformationsbüros des Pays des Ecrins im Rahmen der in den Artikeln L112-6 und D112-3 des Währungs- und Finanzgesetzbuchs vorgesehenen Obergrenze,
- Per Bank- oder Postscheck: Ausgestellt auf „OT du Pays des Ecrins“; gegebenenfalls kann eine Kopie des Reisepasses oder des Personalausweises angefordert werden.
- Per Kreditkarte: in den Touristeninformationsbüros des Pays des Ecrins und auf der Website über ein sicheres, vollständig verschlüsseltes System, das so geschützt ist, dass Dritte während der Übertragung im Netzwerk keinen Zugriff darauf haben. Das verwendete Protokoll ist SSL in Verbindung mit elektronischem Zahlungsverkehr.
- Mit Urlaubsschecks: Es ist möglich, ganz oder teilweise mit Urlaubsschecks zu bezahlen. Bei Zahlung mit Urlaubsschecks wird kein Wechselgeld herausgegeben.
Das Fremdenverkehrsamt stellt dem Kunden auf Anfrage nach vollständiger Bestätigung der Anmeldung eine Rechnung aus.
Sobald die Buchung bestätigt ist, sendet das Fremdenverkehrsamt dem Kunden die verschiedenen Gutscheine zu, die bei jedem Dienstleister vorzulegen sind.
8. Gutschein
Nach Eingang des unterzeichneten Vertrags und der Anzahlung (oder der Zahlung des Gesamtbetrags, falls die Buchung weniger als 30 Tage vor Beginn der Leistung erfolgt) sendet das Fremdenverkehrsamt dem Kunden die Gutscheine zu, die jedem Dienstleister auszuhändigen sind. Diese Gutscheine enthalten das Datum, die Uhrzeit, die Art der Leistung, die Anzahl der Personen, für die der Gutschein gültig ist, sowie die Kontaktdaten der jeweiligen Dienstleister.
9. Verspätete Anmeldung
Bei einer Registrierung weniger als 30 Tage vor Beginn des Services ist die volle Zahlung zum Zeitpunkt der Buchung erforderlich.
10. Ankunft und Abreise
Der Reisende muss sich an dem im Vertrag, im Gutschein oder in der Empfangsbestätigung angegebenen Tag und zu den dort genannten Uhrzeiten einfinden. Im Falle einer Verspätung muss der Reisende den/die Dienstleister benachrichtigen, deren Adresse und Telefonnummer auf dem Gutschein angegeben sind. Leistungen, die aufgrund einer Verspätung oder einer Unterbrechung der Reise nicht in Anspruch genommen wurden, bleiben geschuldet und berechtigen zu keiner Rückerstattung. Für Unterkünfte werden zusätzliche Informationen bezüglich Ankunft, Abreise und Zimmerbelegung in den Vorabinformationen bereitgestellt und im/in den Gutschein(en) bestätigt. Am Abreisetag muss das Zimmer zu der von der Unterkunft vorgeschriebenen Uhrzeit geräumt werden.
11. Stornierungsbedingungen
11.1 – Durch den Kunden
Gemäß Artikel L. 211-14, I des Tourismusgesetzbuchs kann der Kunde den Vertrag jederzeit vor Beginn der Leistung kündigen, sofern er das folgende Verfahren und die folgenden Rückerstattungsbedingungen einhält:
Die Gebühren für die Auflösung bzw. Stornierung sind wie folgt festgelegt:
- Stornierung mehr als 29 Tage vor Beginn des Aufenthalts => 25 % des gesamten Nettopreises
- Stornierung mehr als 21 Tage vor Beginn des Aufenthalts => 50 % des gesamten Nettopreises
- Stornierung mehr als 7 Tage vor Beginn des Aufenthalts => 75 % des gesamten Nettopreises
- Stornierung weniger als 7 Tage vor Beginn des Aufenthalts => 100 %, d. h. der gesamte Nettopreis
- Sollte der Kunde nicht erscheinen, erfolgt keine Rückerstattung.
Bei Stornierung durch eine Gruppe gelten folgende Stornierungsgebühren:
Die Gebühren für die Auflösung bzw. Stornierung sind wie folgt festgelegt:
- Stornierung mehr als 60 Tage vor Beginn des Aufenthalts => 10 % des gesamten Nettopreises
- Stornierung mehr als 30 Tage vor Beginn des Aufenthalts => 50 % des gesamten Nettopreises
- Stornierung mehr als 20 Tage vor Beginn des Aufenthalts => 100 %, d. h. der gesamte Nettopreis
- Sollte der Kunde nicht erscheinen, erfolgt keine Rückerstattung.
Eine Teilstornierung entspricht einer Kürzung eines der Leistungsbestandteile. Die anteilige Berechnung erfolgt auf der Grundlage der oben vorgesehenen Entschädigungsmodalitäten.
Wurde eine Anzahlung geleistet, kann das Fremdenverkehrsamt diese Stornogebühr direkt von dem in seinem Besitz befindlichen Anzahlungsbetrag abziehen und den Restbetrag an den Kunden zurückerstatten.
Bei Nichterscheinen des Kunden erfolgt keine Rückerstattung.
11.2 – Durch das Fremdenverkehrsamt
Gemäß Artikel L. 211-14, III des Tourismusgesetzbuchs kann das Fremdenverkehrsamt den Vertrag kündigen und dem Kunden die geleisteten Zahlungen vollständig zurückerstatten, ohne dass ein Anspruch auf zusätzliche Entschädigung besteht, wenn die Anzahl der für die touristische Leistung oder die Pauschalreise angemeldeten Personen unter der im Vertrag angegebenen Mindestteilnehmerzahl liegt und das Fremdenverkehrsamt dem Kunden die Kündigung des Vertrags innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, spätestens jedoch, mitteilt:
- 20 Tage vor Beginn der Dienstleistung, sofern deren Dauer 6 Tage überschreitet,
- 7 Tage vor Beginn der Dienstleistung, sofern deren Dauer zwischen 2 und 6 Tagen beträgt,
- 48 Stunden vor Beginn der Dienstleistung, sofern deren Dauer weniger als 2 Tage beträgt.
11.3 – Im Falle höherer Gewalt
Sollte das Fremdenverkehrsamt die Leistung vor Beginn der Dienstleistung stornieren, wird dem Kunden – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – der gezahlte Betrag unverzüglich und ohne Vertragsstrafe zurückerstattet. Er erhält darüber hinaus eine Entschädigung, die mindestens der Stornogebühr entspricht, die er hätte zahlen müssen, wenn die Stornierung zu diesem Zeitpunkt durch ihn selbst erfolgt wäre. Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn eine gütliche Einigung erzielt wird, deren Gegenstand die Annahme einer vom Fremdenverkehrsamt vorgeschlagenen Ersatzleistung durch den Kunden ist.
11.4 – Stornierungsbedingungen bei unvorhergesehenen Ereignissen und Naturkatastrophen
- Schneelage
Beim Verkauf von Skipässen im Rahmen von Pauschalreisen gelten die AGB der Skigebiete (die dem Kunden, wie oben erwähnt, über deren Website mitgeteilt werden). Die Skipässe sind weder erstattungsfähig noch umtauschbar, da es sich um ermäßigte Preise handelt und die Pässe nicht direkt vom Skigebiet verkauft werden.
- Schneemangel
Schneemangel stellt keinen zulässigen Grund für die Stornierung einer Unterkunft dar, sodass diese aus diesem Grund nicht erstattet wird.
Bei Verlust oder Diebstahl kann der Tages- oder Mehrtagespass gegen Vorlage des Kaufbelegs an den Kassen der Skilifte gegen Zahlung einer Bearbeitungs- und Sperrgebühr gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Skigebiets ersetzt werden.
11.5 – Rückerstattung bei Stornierung
Im Falle einer Stornierung und gemäß den Bestimmungen von Artikel R221-10 des Tourismusgesetzbuches wird das Tourismusbüro die gemäß Artikel II und III des Artikels L. 211-14 erforderlichen Rückerstattungen vornehmen oder, gemäß I des Artikels L. 211-14, alle vom Reisenden oder in seinem Namen geleisteten Zahlungen abzüglich der entsprechenden Abwicklungsgebühren erstatten. Diese Rückerstattungen zum Nutzen des Reisenden erfolgen so bald wie möglich und in jedem Fall spätestens vierzehn Tage nach Vertragsbeendigung.
12. Änderung
12.1 – Änderungen durch den Kunden
Jeder Änderungswunsch vor Beginn der Dienstleistung muss zwingend per E-Mail an reservation@paysdesecrins.com gesendet werden. Jede Änderung bedarf der vorherigen Zustimmung des Fremdenverkehrsamts.
Da jede Anfrage individuell bearbeitet wird, steht das Fremdenverkehrsamt dem Kunden zur Verfügung, um etwaige Vertragsänderungen oder Anfragen nach zusätzlichen Leistungen zu prüfen.
12.2 – Änderungen durch den Reiseveranstalter
Gemäß Artikel L211-13 des Tourismusgesetzbuchs kann das Fremdenverkehrsamt vor Beginn der Leistungserbringung die Vertragsbedingungen mit Ausnahme des Preises gemäß Artikel L211-12 des Tourismusgesetzbuchs einseitig ändern, und zwar unter den Bedingungen und nach den Modalitäten, die in Artikel L211-13 des Tourismusgesetzbuchs vorgesehen sind. Die Änderung muss geringfügig sein, und das Fremdenverkehrsamt muss den Kunden klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger darüber informieren:
- Vorgeschlagene Änderungen und gegebenenfalls deren Auswirkungen auf den Preis der Dienstleistung,
- Die angemessene Frist, innerhalb derer er dem Fremdenverkehrsamt seine Entscheidung mitteilen muss,
- Die Folgen seiner unterbliebenen Antwort innerhalb der gesetzten Frist,
- Gegebenenfalls über die andere angebotene Leistung sowie deren Preis.
Führen Vertragsänderungen oder eine Ersatzleistung zu einer Minderung der Qualität der Reise oder des Aufenthalts oder zu einer Verringerung der Kosten, hat der Kunde Anspruch auf eine angemessene Preisminderung.
Wird der Vertrag gekündigt und akzeptiert der Kunde keine andere Leistung, erstattet das Fremdenverkehrsamt alle vom Kunden geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch vierzehn Tage nach der Vertragsauflösung, unbeschadet eines Schadensersatzanspruchs gemäß Artikel L 211-17 des Tourismusgesetzbuchs.
13. Verspätung / Zeitüberschreitung
Wenn für eine Dienstleistung ein genauer Zeitpunkt und Ort für den Beginn der Dienstleistung festgelegt sind, muss der Kunde im Falle einer Verspätung das Fremdenverkehrsamt so schnell wie möglich telefonisch unter 06 30 83 37 65 benachrichtigen. Die aufgrund dieser Verspätung nicht in Anspruch genommenen Leistungen bleiben fällig und geben keinen Anspruch auf Rückerstattung.
14. Schäden
Der Reisende/Kunde haftet für alle Schäden, die durch sein Verschulden entstehen. Der Reisende/Kunde muss sich vergewissern, dass er über alle erforderlichen Versicherungen verfügt, die ihn während seines Aufenthalts absichern.
15. Haftung v
Das Fremdenverkehrsamt ist der einzige Ansprechpartner des Kunden und haftet gegenüber diesem für die Erbringung der beauftragten Leistungen sowie für die Erfüllung der sich aus diesen Verkaufsbedingungen ergebenden Verpflichtungen. Er haftet von Rechts wegen für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen, unabhängig davon, ob diese von ihm selbst oder von anderen Dienstleistern erbracht werden, und ist verpflichtet, dem Kunden in Schwierigkeiten Hilfe zu leisten.
Das Fremdenverkehrsamt haftet nicht für Buchungsfehler, die dem Kunden zuzurechnen sind oder durch außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände verursacht werden, für die vollständige oder teilweise Nichterbringung der bestellten Leistungen im Falle höherer Gewalt gemäß der Definition in Artikel 6.4 dieser AGB, auf das Verschulden eines Dritten, auf eine mangelhafte Erfüllung der Verpflichtungen durch den Kunden oder auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen sind.
Der Kunde, der einen Aufenthalt beim Fremdenverkehrsamt bucht, muss sicherstellen, dass er über die erforderliche körperliche Verfassung verfügt, um den von ihm gebuchten Aufenthalt durchzuführen. Der Kunde muss sich außerdem vergewissern, dass die Wetterbedingungen für die Durchführung seines Aufenthalts geeignet sind. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, je nach seinen individuellen Voraussetzungen einen betreuten oder einen nicht betreuten Aufenthalt zu wählen.
Der Kunde informiert das Fremdenverkehrsamt unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände so schnell wie möglich über jede bei der Erbringung einer im Vertrag enthaltenen Reiseleistung festgestellte Nichtkonformität. Das Reisebüro haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die sich aus einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit der Website oder einer Unterbrechung der Internetverbindung des Kunden während des Anmelde-, Buchungs- oder Zahlungsvorgangs ergeben können.
Wird eine der Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so hat das Reisebüro die Vertragswidrigkeit zu beheben, es sei denn, dies ist unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, unter Berücksichtigung der Schwere der Vertragswidrigkeit und des Wertes der betreffenden Reiseleistungen. Behebt der Reiseveranstalter die Vertragswidrigkeit nicht innerhalb der vom Kunden gesetzten angemessenen Frist, kann dieser die Vertragswidrigkeit selbst beheben und die Erstattung der dafür erforderlichen Aufwendungen verlangen.
16. Versicherung
Bei Ihrer Buchung bietet Ihnen das Fremdenverkehrsamt keine Haftpflicht-/Vollkasko- oder Reiserücktrittsversicherung an. Wir bitten Sie daher, zu überprüfen, ob Sie diese Versicherungsleistungen anderweitig bei einem Versicherer Ihrer Wahl in Anspruch nehmen können, den Sie im Schadensfall direkt kontaktieren müssen, um das entsprechende Verfahren einzuleiten.
Eine Urlaubsversicherung ist für alle Reiseteilnehmer und insbesondere für den Buchungsinhaber unerlässlich.
Wenn Sie in einem unserer beiden Skigebiete einen Skipass kaufen, bieten wir Ihnen standardmäßig eine Rettungs- und Rücktransportversicherung mit Erstattung der Aufenthaltskosten zum Preis von 3 € pro Tag und Person an. Diese Versicherung muss zusätzlich zu Ihrem Skipass abgeschlossen werden. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie diese Versicherung abschließen möchten.
17. Schutz personenbezogener Daten
Das Fremdenverkehrsamt erhebt möglicherweise personenbezogene Daten, die für die elektronische Bearbeitung Ihrer Buchung, deren Nachverfolgung, den Versand von Newslettern, Werbeangeboten und Anfragen oder im Rahmen von Qualitätsumfragen erforderlich sind (per E-Mail, SMS, Telefonanruf und Post). Diese Daten werden an die von Ihrer Buchung betroffenen Dienstleister des Fremdenverkehrsamtes weitergeleitet. Sie können sich jederzeit abmelden, indem Sie auf den dafür vorgesehenen Hyperlink am Ende jeder Mitteilung klicken, eine E-Mail an marketing@paysdesecrins.com senden oder sich per Post an das Fremdenverkehrsamt des Pays des Ecrins wenden – 21 Venelle du Poilu, 05340 VALLOUISE-PELVOUX, unter Nachweis Ihrer Identität.
Gemäß der DSGVO haben Sie das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Aktualisierung, Datenübertragbarkeit und Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, das Sie gegenüber dem Verantwortlichen für die Datenverarbeitung des Fremdenverkehrsamts „Pays des Ecrins“ ausüben können. Die E-Mail-Adresse des Verantwortlichen für die Verarbeitung personenbezogener Daten lautet marketing@paysdesecrins.com. Sofern Sie keine gegenteilige Erklärung im Zusammenhang mit einer Einschränkung oder einem Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten abgeben, behalten wir uns das Recht vor, diese Informationen zu nutzen, um Ihnen die oben genannten Unterlagen zuzusenden und sie an die von Ihrer Buchung betroffenen Dienstleister weiterzuleiten.
Sie haben zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der CNIL einzureichen.
18. Geistiges Eigentum / Fotos / Abbildungen
Die in den Broschüren und/oder auf der Website enthaltenen Fotos, Karten und Abbildungen dienen lediglich der Veranschaulichung und sind nicht vertraglich bindend. Jede Vervielfältigung oder kommerzielle bzw. nichtkommerzielle Verwertung dieser Elemente ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung strengstens untersagt.
Ebenfalls untersagt ist das wiederholte und systematische Extrahieren von geschützten oder ungeschützten Elementen der Website www.paysdesecrins.com, das dem Fremdenverkehrsamt „Pays des Ecrins“ oder einem seiner Dienstleister oder Lieferanten einen Schaden jeglicher Art zufügt.
19. Archivierung des Vertrags
Jeder mit dem Kunden abgeschlossene Vertrag, der sich auf eine Bestellung mit einem Betrag von mehr als 120 Euro inkl. MwSt. bezieht, wird vom Fremdenverkehrsamt gemäß den Artikeln L213-1, R213-1 und R213-2 des Verbrauchergesetzbuchs für einen Zeitraum von 10 Jahren archiviert.
Das Fremdenverkehrsamt archiviert diese Informationen und stellt auf Wunsch des Kunden eine Kopie des Vertrags aus.
20. Vertragssprache
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in französischer Sprache verfasst. Sollten sie in eine oder mehrere Fremdsprachen übersetzt werden, ist im Streitfall ausschließlich der französische Text maßgebend.
21. Reklamation / Rechtsstreit
Die vorliegenden AGB unterliegen französischem Recht.
Jede Reklamation bezüglich einer Leistung ist per E-Mail an das Fremdenverkehrsamt zu richten: reservation@paysdesecrins.com oder per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung der erbrachten Leistung an das Fremdenverkehrsamt „Pays des Ecrins“ – 21 Venelle du Poilu, 05340 VALLOUISE-PELVOUX.
Nachdem sich der Kunde an unsere Vertriebsabteilung gewandt hat und diese innerhalb von 60 Tagen keine zufriedenstellende Antwort erteilt hat oder die erhaltene Antwort nicht zufriedenstellend ist, kann der Kunde sich an den Ombudsmann für Tourismus und Reisen (www.mtv.travel) wenden.
Erfolgt der Verkauf online, hat der Kunde die Möglichkeit, die auf der Website https://webgate.ec.europa.eu/odr verfügbare Plattform zu nutzen, um seinen Rechtsstreit beizulegen.
Für alle Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden konnten, ist im Falle einer juristischen Person ausschließlich das Landgericht Gap zuständig; im Falle einer natürlichen Person liegt die Zuständigkeit gemäß Artikel L.141-5 des Verbrauchergesetzbuchs bei dem zuständigen Gericht.